Präambel
Die AVC Büsum schließt den Mietvertrag im Namen und in Vollmacht des Eigentümers ab. Die AVC Büsum selbst ist also Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung alle im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung des Mietvertrages erforderlichen und zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und zu empfangen. Weiterhin ist er bevollmächtigt, alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen den Mieter/Gast geltend zu machen. Die AVC Büsum wird im nachfolgenden Text auch Vermittler genannt, der Vertragspartner Mieter oder Gast.
§ 1 Abschluss des Beherbergungsvertrages
1. Die Buchung stellt ein Angebot des Gastes zum Abschluss des Mietvertrages dar und erfolgt
a) mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten „kostenpflichtig buchen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht.
b) durch Erklärung der Buchung persönlich vor Ort in den Geschäftsräumen der Agentur, per E-Mail, per Telefon, per Fax oder per Brief. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Die Vertragsannahme erfolgt durch Übersendung einer Buchungsbestätigung durch die AVC Büsum. Der Beherbergungsvertrag mit dem Eigentümer kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung zustande, welche der Vermittler als Vertreter des Eigentümers vornimmt. Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der termingerechten Leistung der nach den jeweiligen Buchungsbedingungen zu leistenden Anzahlung. Ohne die vertragsgerechte Leistung der Anzahlung ist die AVC Büsum bzw. der Eigentümer nicht an die Buchungsbestätigung gebunden.
§ 2 Leistungen, Preise und Bezahlung
Die vom Vermittler geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot. Die im Buchungsangebot bzw. im Internet angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes vereinbart ist. Pro Vertrag wird eine einmalige Buchungsgebühr berechnet. Zusatzleistungen wie Bettwäsche, Handtücher, Kinderbetten, Kinderhochstühle und Reiserücktrittskostenversicherung können gegen Gebühr hinzugebucht werden. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung der Gemeinde Büsum zu entrichten. Diese ist nicht im Angebotspreis enthalten. Der Mietpreis ist bis zwei Wochen vor Anreise durch Überweisung auf das im Angebot angegebene Konto oder spätestens am Anreisetag zu begleichen. Nach Vertragsabschluss ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 15% der Mietsumme zu leisten.
§ 3 Rücktritt/ Stornierung
Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Nach § 537 BGB wird der Mieter von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Der Vermittler muss sich zudem ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses pauschal mit 10 % des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
Generell gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 28 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises.
- ab dem 27. Tag vor Reisebeginn werden 90 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Buchen ohne Risiko:
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
§ 4 Mängel der Unterkunft
Der Vermittler haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, hat der Mieter dem Vermittler oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich (regelmäßig innerhalb von 24 Stunden) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
§ 5 Haftung
Für Schäden oder sonstige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter haftet die AVC Büsum nicht. AVC Büsum wird kein Vertragspartner im Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter.
Aus dem Vermittlungsverhältnis und der Agenturleistung haftet die AVC Büsum für Schäden aus leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur für den vorhersehbaren und für den Vertrag typischen Durchschnittsschaden. Entsprechend gilt die Haftung für Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreters des Anbieters. Sofern der Vertragspartner Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, so haftet AVC Büsum nicht für die Verletzung von nicht vertragswesentlicher Pflichten in leicht fahrlässiger Art. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftungsbeschränkungen des Abs. 2 gelten nicht
- bei Verletzung einer Garantie
- bei einem Verstoß gegen das Produkthaftungsgesetz
- beim Fehlen einer garantierten Beschaffenheit
- für Ansprüche, die aus arglistigem Verhaltens des Anbieters entstanden sind
- bei einer Haftung für ein garantiertes Beschaffenheitsmerkmal und
- bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
§ 6 Obliegenheiten des Gastes
Der Gast hat das gemietete Objekt pfleglich zu behandeln und hat Schäden, die durch ihn oder Mitreisende schuldhaft verursacht wurden, unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) zu melden und für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
Die in der Buchungsbestätigung angegebene Personenanzahl darf nicht ohne Absprache geändert werden. Eine Überbelegung kann zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages oder einer Mehrvergütung führen.
Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermittler und im Falle einer solchen kostenpflichtigen Vereinbarung nur im Rahmen der zur Art, Größe und Anzahl des Tieres/der Tiere gemachten Angaben gestattet.
Das Objekt ist bei Abreise „besenrein“ mit abgewaschenem Geschirr, ausgeräumter Geschirrspülmaschine und entsorgtem Müll zu verlassen.
Elektrische Fahrzeuge sind nur an öffentlichen Ladestationen und nicht an privaten Ladestationen des Ferienobjektes zu laden.
Am vereinbarten Abreisetag sind die am Anreisetag ausgehändigten Schlüssel vollzählig bis 10 Uhr im Büro des Vermittlers (Am Bauhof 13) abzugeben. Gäste, die Ihre Schlüssel in einem der Bernstein-Büros erhalten haben, geben die Schlüssel auch dort wieder ab. Bei Verlust der Schlüssel wird Rücksprache mit dem Eigentümer/Hausverwaltung gehalten. Die neue Schließanlage bzw. ein neuer Zylinder inklusive der passenden Schlüssel, wird dann auf Kosten des Gastes angefertigt.
§ 7 An- und Abreisezeiten
Anreise ab 16 Uhr, spätestens bis 18 Uhr. Eventuelle frühere Anreisen sind nur nach Verfügbarkeit und Absprache möglich. Zur Hauptsaison behalten wir uns vor, dass die Schlüsselübergabe im Ausnahmefall spätestens bis 16.30 Uhr erfolgen kann. Die Öffnungszeiten können in den Wintermonaten (November bis März) abweichen. Abreise spätestens um 10 Uhr, soweit nichts anderes mit dem Vermittler vereinbart wurde. Kann die Anreise nicht während der Geschäftszeiten der Firma erfolgen (z. B. Büroöffnungszeiten, Sonn- oder Feiertage), hat der Gast sich rechtzeitig mit dem Vermittler in Verbindung zu setzen, um die Schlüsselübergabe mit dem Schlüsseltresor zu vereinbaren.
Der Gast ist verpflichtet, dem Vermittler über einen späteren Anreisezeitpunkt rechtzeitig zu informieren. Wird dieses unterlassen, ist der Vermittler berechtigt, das gebuchte Ferienobjekt bei einer Übernachtung zwei Stunden danach, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu vermieten.
§ 8 Preise und Objektangaben
Alle Preise auf der Internetseite und in anderen Printmedien stehen unter Vorbehalt. Es gelten ausschließlich die in der Buchungsbestätigung gemachten Angaben. Die auf der Webseite und in anderen Printmedien gezeigten Fotos und Grundrisse zu den angebotenen Objekten beruhen auf Informationen der Eigentümer. Irrtümer sind hier nicht ausgeschlossen.
§ 9 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Vermittler ist ausschließlich der Sitz des Vermittlers. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Vermittlers der Sitz des Vermittlers vereinbart.
Büsum, Stand 12.01.2023